Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Kap. VIII.D.2 ist dem Konflikt zwischen zwei Bundesmitgliedern, den Hgg. von Pommern und Kg. Christian III. von Dänemark, um Besitzrechte an geistlichen Gütern des Bf. von Roeskilde auf Rügen gewidmet1. Dieser seit mehr als fünf Jahren schwelende ungelöste Streit2ließ die pommerschen Gesandten die Sitzungen der Schmalkaldener gemäß ihrer Instruktion (Nr. 63d) meiden und veranlasste die altgläubigen Reichsstände, Pommern zur Mitberatung über die Türkenhilfe im Fürstenrat aufzufordern, was jedoch erfolglos blieb. Es gelang den pommerschen Gesandten nicht, die von ihnen gewünschte Erklärung der Bündner in diesem Konfliktfall in Nürnberg herbeizuführen, da die Causa abermals auf die nächste Zusammenkunft der Schmalkaldener verschoben wurde.

In ihrer Eingabe vom 29. Jan. 1543 (Nr. 286) und in einem den Schmalkaldenern übergebenen ausführlichen Bericht schilderten die Gesandten im Namen der Hgg. von Pommern zum wiederholten Mal den Verlauf des Konflikts und die Nachteile, welche ihre Untertanen durch Handelssperren von Seiten des Kg. von Dänemark erleiden müssten, und baten um Hilfe und Schutz der Einungsverwandten. Die anwesenden Räte der Schmalkaldener wollten sich laut ihrer Antwort vom 4. Febr. bei den Bundeshauptleuten dafür einsetzen, dass Kg. Christian III. den zu Hamburg ausgehandelten Vertrag (1542 Aug. 27) ratifizieren bzw. seine Gesandten zur gütlichen Erledigung der Causa nach Nürnberg abfertigen sollte (Nr. 287). In ihrer mündlichen Replik vom 8. Febr. erklärten die Pommern diese Antwort für unzureichend und wenig hilfreich und lehnten eine weitere Vertröstung ab (Nr. 288). Ein Gutachten des Ausschusses empfahl allen schmalkaldischen Räten, den pommerschen Bericht über den Konflikt mit Dänemark mit der Bitte um Instruktionen an ihre Auftraggeber zu schicken, damit entweder während der Versammlung in Nürnberg oder auf einem nach Ostern anzusetzenden Verhandlungstag eine Entscheidung getroffen werden könne (Nr. 289). Kf. Johann Friedrich von Sachsen forderte die Hgg. von Pommern am 14. Febr. auf, ihren Räten die Teilnahme an den Sitzungen der Schmalkaldener zu befehlen, und stellte im Falle unannehmbarer Bedingungen von Seiten des Kg. von Dänemark eine baldige Entscheidung der Bündner in Aussicht (Nr. 290). Die Hgg. von Pommern beteuerten in ihrer Antwort an Kursachsen vom 1. März, die zu Beginn des Reichstags den Räten gegebenen Instruktionen nicht abändern zu können, da sie dazu die Zustimmung der Landstände benötigen würden. (Nr. 291). Bei der Sitzung der Schmalkaldener am 12. April 1543 bat der Gesandte Hg. Philipps von Pommern, Jakob von Zitzewitz, die Bündner nochmals um eine Deklaration in der Causa Pommern gegen Dänemark (Nr. 292). Als diese nicht erfolgte, protestierte Zitzewitz am 25. April und erklärte, dass Pommern sich wegen unterlassener Hilfeleistung des Schmalkaldischen Bundes diesem nicht mehr verpflichtet fühle und künftig nicht willens sei, die Bundesanlagen zu leisten (Nr. 293).

Nr. 286 Eingabe der pommerschen Gesandten zum Konflikt der Hgg. von Pommern mit Kg. Christian III. von Dänemark um Besitzrechte des Bistums Roeskilde auf Rügen – Nürnberg, 1543 (Jan. 29)

Nr. 287 Antwort der Schmalkaldener auf die Eingabe der pommerschen Gesandten betr. den Konflikt mit Dänemark (ad Nr. ) – actum Nürnberg, 1543 sonntags Esto mihi (Febr. 4)

Nr. 288 Mündliche Replik der pommerschen Gesandten auf die Antwort der Schmalkaldener von 1543 Febr. 4 (ad Nr. ) – Nürnberg, 1543 Febr. 8

Nr. 289 Antwort des Ausschusses der Schmalkaldener auf den von den pommerschen Gesandten übergebenen Bericht zum Konflikt zwischen den Hgg. von Pommern und dem Kg. von Dänemark – Nürnberg, 1543 Febr. 10

Nr. 290 Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Hg. Philipp bzw. an Hg. Barnim von Pommern wegen Teilnahme der pommerschen Gesandten an den Verhandlungen der Schmalkaldener – Torgau, 1543 mitwochs nach Invocavit (Febr. 14)

Nr. 291 Antwort der Hgg. Barnim und Philipp von Pommern auf das Schreiben Kf. Johann Friedrichs von Sachsen vom 14. Febr. 1543 (ad Nr. ) – Stettin, 1543 donnerstags nach Oculi (März 1)

Nr. 292 Bitte des pommerschen Gesandten Jakob von Zitzewitz an die Schmalkaldischen Bundesstände um eine Deklaration zum Konflikt der Hgg. von Pommern mit dem Kg. von Dänemark – Nürnberg, 1543 April 12

Nr. 293 Protestation Jakobs von Zitzewitz wegen der nicht erfolgten Deklaration zum Konflikt Pommern gegen Dänemark – Nürnberg, 1543 April 25

Anmerkungen

1
Zu den Ursachen des Konflikts und zu dessen Einfluss auf das Verhältnis Pommerns zum Schmalkaldischen Bund siehe ausführlich: H. Heyden, Zur Geschichte der Reformation in Pommern, S. 15–19; R. Heling, Pommerns Verhältnis zum Schmalkaldischen Bund, S. 23–67; M. Wehrmann, Geschichte Pommerns, Bd. 2, S. 44f.; M. Wehrmann, Geschichte der Insel Rügen, Teil 1, S. 100f; H. Branig, Geschichte Pommerns, Teil I, S. 104.
2
Sowohl auf dem RT in Regensburg 1541 (RTA JR Bd. XI, Nr. 44a: Entwurf für die Instruktion Hg. Barnims von Pommern, S. 398f.; Nr. 961: Schmalkaldischer Bundesabschied, S. 3671) als auch auf dem RT in Speyer 1542 (RTA JR Bd. XII, Nr. 120, S. 725; Nr. 298, S. 1239f.) stand der Konflikt zwischen Dänemark und Pommern auf der Tagesordnung der Beratungen der Schmalkaldener. Da es weder in Regensburg 1541 noch in Speyer 1542 zu einer Entscheidungen der Bündner in dieser Causa kam, findet sich das Thema in zwei Instruktionen und einem Gutachten für den Nürnberger RT 1542 wieder: RTA JR Bd. XIII, Nr. 46, hier S. 267 (Instruktion Hg. Ulrichs von Württemberg); RTA JR Bd. XIII, Nr. 51a, hier S. 278f. (Frankfurter Gutachten); RTA JR Bd. XIII, Nr. 51b, hier S. 282 (Frankfurter Instruktion). Die pommerschen Gesandten erschienen jedoch nicht auf dem Nürnberger RT von 1542, weshalb diese Frage erst auf dem Bundestag in Braunschweig (1542 Sept. 12) weiter beraten und schließlich auf den Nürnberger RT 1543 verschoben wurde.