Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Stellungnahme Hessens gegen die Beratung der Gravamina vor der RT-Eröffnung und das Junktim mit der Türkenhilfe. Aufforderung an Kurbrandenburg, der Einberufung der protestantischen Stände ohne Teilnahme Kursachsens zuzustimmen. Bitte Kursachsens um Aufschub. Einwände Kurbrandenburgs gegen die Freistellungsforderung in den Gravamina.
Einzelunterredungen
[1] (Vormittag, vor 9 Uhr). Vorsprache der hessischen bei den Kurpfälzer Gesandten1: Erklären zur Kurpfälzer Anfrage vom Vortag2, es bestehe Einvernehmen, die Gravamina dem Ks. zu übergeben, doch sei woll zubedennckenn, ob dies vor der Proposition erfolgen und die Beratungsaufnahme zur Türkenhilfe davon abhängig gemacht werden soll. Verweisen dazu auf das Schreiben von Lgf. Moritz an Kf. Friedrich IV. vom 21. 4. (11. 4.) 15943, sprechen sich gemäß ihrer Instruktion gegen das Junktim aus und plädieren dafür, Gravamina und Türkenhilfe zugleich vortzunehmenn unnd zuhandlenn: 1) Man hat mit dem Junktim bisher nichts erreicht, sondern damit nur verursacht, dass einem Teil der Stände der danck alleinn zugejagtt, derendtkegenn den undanckh behalttenn und nicht desto wenniger, was anndere gethann, thun mußen. 2) Schon in Friedenszeiten konnte man die Klärung der Gravamina nicht durchsetzen, umso weniger ist es jetzt während der höchsten Türkengefahr zu erwarten, da der Ks. einwenden wird, es sei periculum in mora. Auch wird der Ks. aufgrund des Kriegs nicht lange beim RT bleiben, wogegen die Beratung der Gravamina viel Zeit erfordert. 3) Man kann nicht gegen die frühere Zusage an den Ks. verstoßen, ihn in Kriegszeiten zu unterstützen. Deshalb erachten die Lgff., dass die Gravamina und die Türkenhilfe zu gleich furgenommen unnd tractirt werden sollen.
Erwiderung Kurpfalz4: Einvernehmen, die Gravamina vorzubringen, strittig ist allein der Modus. Die Heilbronner Gravamina dienen nur als Beratungsgrundlage und können verändert werden. Da der Kf. sie nicht über das Schreiben vom 21. 4. (11. 4.) unterrichtet hat, gehen sie davon aus, dass er es bei seiner vorherigen Position belässt. Können deshalb auf die hessischen Argumente nicht eingehen, geben aber conversations weiße zu verstehen: 1) Die bisher unterbliebene Klärung der Gravamina ist eben ein Anlass, sie nochmals vorzubringen, auch weil die RTT dafür dienen und nicht nur für die Bewilligung einer Reichssteuer, denn sonst könnte man, wie der Kf. es ausgedrückt hat, denn cammermeister alleinn dahinn abferttigenn. 2) In Zeiten der Türkengefahr ist die Chance größer, beim Ks. eine Klärung der Gravamina durchzusetzen. 3) Die Zusage einer Hilfe für den Ks. im Kriegsfall wurde immer mit der Klausel verbunden, dass Frieden und Recht im Reich gewahrt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie die Kriege in den Niederlanden und im Elsass sowie die Zerrüttung des Justizwesens zeigen. Stellen überdies in Zweifel, ob die gefahr in Ungernn so groß wehre. Unnd weill mann nicht eigenndtlichs hette, wie es allenndthalbenn daßelbst stunde, so wehre woll vonnöttenn, das unnßere gnst. unnd gn. herrnn leute dahinn abferttigenn, die des grundts sich erkundigenn konnttenn5, darmitt mann nichtt allein denn kauffmanns zeittungenn glaubenn zustellenn muste. Da der Feind zudem kaum vor August in den Krieg ziehen wird, hat man beim RT genug Zeit für die Klärung der Gravamina. Lehnen deshalb den Vorschlag Hessens ab und beharren auf der eigenen Konzeption. Abbruch der Beratung, die später vorgesetzt werden soll6, weil die Gesandten um 9 Uhr vor ksl. Kommissare geladen werden7.
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[3] Vorsprache des kursächsischen Gesandten Badehorn beim Kurbrandenburger Kanzler Barth11mit der Bitte, daß man mitt den sachen nicht eylen woltte. /
[4] Unterredung des Gesandten der Wetterauer Gff., A. Christiani, mit dem kursächsischen Rat A. Bock12: Christiani erbittet Stellungnahme zu den evangelischen Gravamina. Antwort Bock: Es ist zu unterscheiden zwischen den publicis unnd gemeinen und darnach der privatorum gravaminibus. Kursachsen wird sich von den allgemeinen Gravamina nicht absondern, allein das sie cum grano salis angegeben wurden. Doch hetten sie davon noch kheinen bevelch, sondern würde sich ihr genedigster herr zu seiner f. Gn. ankunfft daruf ercleren.
[5] (Nachmittag). Vertrauliche Bekanntgabe an den Gesandten der Wetterauer Gff., A. Christiani, durch den Kurpfälzer Rat von Plessen13namens seiner Mitgesandten: Kurpfalz konnte Kursachsen bisher nicht dazu bewegen, sich der Einberufung der evangelischen Stände wegen der Gravamina anzuschließen, obwohl sich auch Kurbrandenburg und Magdeburg dafür aussprechen. Allerdings wird Kurbrandenburg die Gravamina nicht in der in Heilbronn beschlossenen Fassung billigen, weil das Erzstift Magdeburg im Gegensatz zu anderen Hstt. vor etlichen Jahren von Ebf. Sigismund und dem Domkapitel zu gleich reformiert worden ist14. Deshalb wollen die Kurbrandenburger Gesandten in den Gravamina die wort der freystellung unnd des gaistlichen vorbehallts etc. nicht, sondern andere, doch salva rei substantia gebrauchen. Bittet um vertrauliche Auskunft dazu, was Christiani diesbezüglich von anderen evangelischen Ständen vernommen hat und was er selbst für ratsam hält.
Antwort Christiani: Referiert das vorausgehende Gespräch mit A. Bock. Da man demnach und auch aufgrund früherer Erfahrungen nicht auf Kursachsen zählen kann, möge Kurpfalz die Gesandten des Hauses Brandenburg an sich ziehen und dasselb dahin weißen und vermhanen, das sie mehr uff des gemainen weßen alß allein den stifft Magdenburgk sehen wolten. Hat zudem vom Gesandten des Erzstifts Bremen erfahren, dass auch dort allein das Domkapitel zum RT beschrieben worden ist15, und er deshalb befürchtet, die Mainzer Kanzlei werde die Vollmacht ebenso ablehnen16wie die der Magdeburger Gesandten. Dies zeigt, was der reformirten stifft halben von den papisten hirunter gesucht wurde. Falls aber Kurpfalz und Kurbrandenburg das ruder uf dißem reichßtagk recht fhüren, werden die anderen evangelischen Stände das ihr auch darbey thun. Hat sichere Nachricht, dass Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-[Durlach], Hessen, Braunschweig-[Wolfenbüttel], -Lüneburg, Mecklenburg, Pommern und Holstein sich nicht wurden absondern. Auch haben sich etliche reichsstädtische Gesandte gar wol erclert. Bittet nochmals dringend um die Einberufung der protestantischen Stände.