Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Ermahnung, eine höhere, den Erfordernissen entsprechende Türkensteuer zu bewilligen.

Datum: Regensburg, 30. 6. 1594. Im ksl. Geheimen Rat gebilligt am 30. 6.

HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. (Or. an Kf. Friedrich von der Pfalz; präs. Heidelberg, 4. 7. {24. 6.} 1594) = Textvorlage. HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 536–539 (Konz. Aufschr.:Ermanung an pfaltzgraf churfursten, sich auf irer Mt. replic in puncto contributionis wilfährig zuerchleren. Ultimo Junii 94. Schlussvermerk Hd. Hannewald:In simuli an churfursten zue Brandenburg. Abgehört im ksl. gehaimen rath ultimo Junii anno 94.) = [B]. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 219–221’ (Or. an Kf. Johann Georg von Brandenburg1; präs. Cölln/Spree, 7. 7. {27. 6.} 1594) = [C].

Ks. hätte zwar gewünscht, dass der Kf. persönlich zum RT gekommen wäre, um das Ausmaß der Türkengefahr nicht nur aus der Proposition, sondern auch aus der persönlichen und vertraulichen Schilderung des Ks. zu vernehmen, er dankt aber dafür, dass die Gesandten des Kf. sich dem allgemeinen Beschluss der Reichsstände angeschlossen haben, ihre Hilfe zur Verteidigung der christlichen Grenzen als Vormauer des Reichs zu leisten.

Die in der Antwort der Reichsstände2bewilligten 64 Römermonate für vier Jahre reichen in Friedenszeiten kaum zur Sicherung der Grenze aus. Für den derzeit vom Feind noch verstärkten offenen Krieg sind sie trotz des Einsatzes aller Mittel der ksl. Erblande unzureichend, will man nicht die zwischenzeitlich eroberten Gebiete wieder verlieren und wegen der angekündigten feindlichen Großoffensive die Erblande und das Reich in größte Gefahr setzen. Auch würden die auswärtigen Potentaten, mit denen der Ks. in Verhandlungen wegen ihres Beitrags zur Türkenabwehr steht3, die aber zunächst auf das Verhalten des Reichs achten, veranlasst, ihre etwaigen Zusagen zurückzuziehen oder sich wieder dem Türken anzuschließen.

Deshalb hat der Ks. in der Replik zum 1. HA4nochmals die Forderung aus der Proposition wiederholt. So wie er die anwesenden Kff. mündlich gebeten hat5, ersucht er die abwesenden Kff. hiermit schriftlich, sich unverzüglich entgegenkommend zur Replik zu erklären, ihre Gesandten entsprechend anzuweisen und zu bevollmächtigen, damit sie zusammen mit den anderen Reichsständen die Türkenhilfe in einer Höhe bewilligen, die eine erfolgreiche Fortführung des Kriegs ermöglicht6.

/539/ Regensburg, 30. 6. 1594.

Anmerkungen

1
 Die Anmahnung bei Kurbrandenburg wurde unterstützt durch eine vom Ks. erbetene Gesandtschaft Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen an den Kf. mit der Aufforderung, sich einer höheren Steuerzusage anzuschließen. Vgl. Anm. 17 bei Nr. 211.
2
 Nr. 249.
3
 Vgl. Anm. 12 bei Nr. 66.
4
 Nr. 250.
5
 Vgl. Rede des Ks. anlässlich der Übergabe der Replik: Kursachsen, fol. 213’ f. [Nr. 21].
6
 Vgl. eine Vollmacht des Kf. von Brandenburg für seine Gesandten als Erklärung an den Ks. (Cölln/Spree, 2. 7. {22. 6.} 1594): Kann mit der Kontribution wieder meinen gutthertzigen willen weitter nichtt forttschreitten, Ks. möge deshalb allergnedigst mitt mir zufrieden sein(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 400, 401’. Kop.). Antwort des Kf. an den Ks. (Cölln/Spree, 8. 7. {28. 6.} 1594): Verweist auf die erwähnte Vollmacht, um damit ihm, dem Ks., seine /351/ endliche erclerung anzubringenn. Kf. muss Vorkehrungen treffen gegen einen etwaigen Einbruch der Tataren, die an der polnischen Grenze liegen (vgl. Anm. 24 bei Nr. 4). Ks. möge bedenken, das /351’/ so eine grosse contribution dem Reich beharlich zutragen […] woll unmuglich. Ks. möge deshalb Kg. Philipp II. von Spanien veranlassen, das ihre kgl. W. mit hinstellung anderer innerlichen unndt benachbartenn kriegen, dadurch […] unsere eigene krefften consumiret werdenn, abstellete[!] undt zue rettung der christenheit unndt vorfolgung des erbfeindes sich begebe. Wurdenn dardurch andere potentaten soviel mehr beweget, sich in gleiche hulfe einzulassenn, darmit des feindes macht getrennet unndt also die ubermessige ungerische kriegslast nicht gar zue schwer wurde.Daneben ist die Steuergerechtigkeit im Reich sicherzustellen: Es ist bekannt, dass diejenigen Stände, die nichts gebenn, leicht zuwilligenkönnen (HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 351–353’, hier 351 f. Or.). Antwort Kf. Friedrichs von der Pfalz (Heidelberg, 5. 7. {25. 6.} 1594): Seine Gesandten bewilligen eine Türkenhilfe, die er nach gelegenheit meiner erschopften cammer unnd armer underthanenleisten kann. Ks. möge sich damit zufriedengeben, auch wenn dies nicht euer ksl. Mt. andeuten nach fallen wurdet; wie dan auch selbiges mir und meinen underthanen ein unerschwinglicher last were. Kf. hofft seinerseits, Ks. werde ihm aufgrund des Beistands mit der Türkenhilfe jenes gewähren, worum er wiederholt angesucht hat [Belehnung; vgl. Nr. 478] (HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 507–509’. Or.).