Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Stellungnahme zur letzten Erklärung des Ks., zur katholischen Gegenerklärung sowie zu den katholischen Gravamina nach dem RT.

In der Versammlung der protestantischen Stände bei Kurpfalz verlesen und gebilligt am 18. 8. 15941. Vizekanzleramtsverwalter Freymon übergeben am 18. 8.

GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 758–759’ (Kop. Überschr.:Der augspurgischen confession verwanten stende aller unterthenigste anttwortt, der röm. ksl. Mt. auff die einanttworttunge der catholischen stende ableinunge und kegen beschwehr gegeben. 18. Augusti anno 94, Regenspurg.) = Textvorlage. HStA München, K. blau 113/4c, unfol. (Konz. Dorsv.:Ist durch mich, s.2Hückeln, den 8. Augusti [18. 8.]anno 94 abends umb 5 uhr hern ksl. vizecantzlers Freymons diener uberliffert, ders seinem herrn hinein gebracht und mir wider zur antwort geben, dz der her angenommen und albereit, was sich gepurt, darauff geschriben habe etc.) = B. StA Nürnberg, ARTA 62, fol. 175–176’ (Kop. Dorsv.:Der evangelischen stend abgesantte an die röm. ksl. Mt., unser aller gnst. hern.) = C. StA Meiningen, GHA II Nr. 90, fol. 423–424 (Kop.). NLA Hannover, Cal. Br. 11 Nr. 196, fol. 107–108’ (Kop.). StadtA Speyer, 1 B Nr. 348, fol. 644–645 (Kop.).

/759/ Sie, die Unterzeichnenden, haben die letzte Resolution des Ks. zu ihren Gravamina und die ihnen damit vorgelegte Gegenerklärung sowie die eigenen Gravamina der katholischen Stände vernommen3. Sie danken dem Ks. für die Übergabe und für das Angebot, sie dazu anzuhören, hätten aber gleichwol gern gesehen, dz berurte catholische stende die sachen etwz mehr befurdert und ihre schrifften zeitlicher uberreichet hetten. Dieweil es aber nicht beschehen, die zeit nuhnmehr kurtz, auch die einkommene sachen sehr weitleufftig und wichtig, daruber man mehrer orten hero fernern berichts bedurftig und uber diß ettliche augspurgischer confeßion /759’/ verwandter stende gesandten und bottschafften albereit von hinnen verruckt und nicht mehr zur stellen, seindta wir willens, hoffen auch underthenigst, euer ksl. Mt. ein solches nicht endtgegen und zuwieder fallen werde, diese ding ann unsere gnedigste, gnedig und gunstige hern und obern referendo zubringen. Die werden sonder zweifel den sachen ferner nachzudencken und sich gebuhrlich darauf zuerzeigen und zu resolviren wißen4. Wie wir dann denselben alle gebuhrliche notturfft hiemit vorbehalten. Und thun sonsten in den ubrigen puncten euer ksl. Mt. fernern allergnedigsten erklerung dero erbieten nach in unterthenigkeit erwarten.

Schlussformel. Unterzeichnet durch etliche der augspurgischen confeßion verwandte churfursten, fursten und stende an jetzo noch alhie ahnwesende rethe und gesandten.

Anmerkungen

1
 Nr. 225.
2
 = Abkürzung für ‚Sekretär‘.
3
 Nr. 406, 417, 418.
a
 seindt] In B, C: als seindt.
4
 Zur Übersendung der katholischen Gravamina und der Gegenerklärung an die protestantischen Stände nach dem RT vgl. Anm. 9 bei Nr. 224. Eine erste Stellungnahme dazu erfolgte im März 1595 durch die Stände des Niedersächsischen Kreises als a) deren Replik zu den katholischen Beschwerden und b) Gegenbericht zur Gegenerklärung (HHStA Wien, RK RTA 66a, a) fol. 87–122’. Kop., unvollständig; b) fol. 124–148. Kop. HStA München, K. blau 113/4f, unfol. GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 173, unfol. Kopp. jeweils von a) und b). Druck/Referat: Stieve, Vorbereitungen, a) 489–503; b) 503–523). Ansonsten erwiderten die protestantischen Stände beide Schriften erst beim RT 1597/98 (Ritter, Geschichte II, 125).