Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Restitution der zerstörten Kartause mit Mobilien und Einkünften.

Datum: Kartäuserkloster St. Michael bei Mainz, 28. 5. 1594. Der Mainzer Kanzlei übergeben am 9. 6. 1594. Beim RT nicht kopiert.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 350–353’ (Or. an die Kff. Wolfgang von Mainz, Johann von Trier und Ernst von Köln. Dorsv.:Praesentatum Regenspurg, 9. Junii anno 94.) = Textvorlage1.

Supplikation erwähnt bei Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 176. Die Thematik der Supplikation wurde in den allgemeinen katholischen Gravamina berücksichtigt2.

/350–351/ Auf ihr, der geistlichen Kff., früheres Promotoriale hin3erfolgten die Schutzzusage des Ks. für sie, die Kartäuser bei Straßburg, Schreiben des Ks. an einige Ff. und Stände wegen der Abgabe der Ordensgefälle in deren Territorien an die Kartäuser4gegen das Bestreben der Stadt Straßburg, diese an sich zu bringen, sowie der Befehl des Ks. an die Stadt, die von ihr zerstörte Kartause5mit allen Gütern und Gefällen umfassend zu restituieren6. Haben Meister und Rat der Stadt bei der Insinuation des ksl. Restitutionsmandats auch ihr Schreiben übergeben mit der Bitte, die Restitution fristgerecht zu vollziehen. Die Antwort der Stadt zeigt nicht das geringste Entgegenkommen7. Deshalb ist ohne weiteren Beistand des Ks., der geistlichen Kff. und anderer katholischer Ff. die Restitution nicht zu erwarten.

/351–352/ Da viele Einkünfte der Kartause im Gebiet des Hst. Straßburg anfallen und sie zuversichtlich sind, dass ihnen auf Befehlsschreiben des Ks. hin die Gefälle von den beiden dortigen Ff.8, namentlich dem Kardinal von Lothringen, gutwillig überlassen werden, bitten sie die geistlichen Kff., beim RT für sich oder mit Zutun der anderen katholischen Ff. den Ks. zu veranlassen, er möge der Stadt Straßburg nochmals die Restitution auferlegen und zudem wegen der im Hst. Straßburg anfallenden Einkünfte Promotoriale an den Kardinal von Lothringen richten, falls es beim ‚anderen Teil‘ für bedenklich gehalten wird.

/352/ Schlussformel. Kartäuserkloster St. Michael bei Mainz, 28. 5. 1594. Unterzeichnet von Valentin [Göbel], Prior der Kartäuser zu Mainz, und Johannes [Schustein von] Ediger, Prior der Kartäuser bei Straßburg.

Beilage [1]: Notariatsinstrument der Stadt Straßburg vom 15. 5. (5. 5.) 1593

Beim RT kopiert am 19. 6. 1594.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 344–349’ (Kop. Dorsv.:Protestatio et responsum senatus argentoratensis contra commissiones et primam instantiam nostram. No. 4.) = Textvorlage. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 76–81’ (Kop. Dorsv. wie in Textvorlage) = [B]. StA Würzburg, WRTA 86, unfol. (Kop. Aufschr.:Lectum den 19. Junii anno 94.) = [C]. ADBR Strasbourg, G 1686, unfol. (Kop.).

/344–348’/ Lehnen die Forderung der vermeintlichen Kartäuserprioren Johannes [Schustein] von Straßburg und Valentin [Göbel] von Mainz vom 30. 4. 1593 nach Restitution des zerstörten Klosters und der entwendeten Güter9ab: Erkennen deren Vollmacht des Ordensgeneralkapitels nicht an, rechtfertigen die Schleifung der Kartause, berufen sich auf ihren diesbezüglichen Vertrag mit Kg. Heinrich IV. von Frankreich und weisen alle Anschuldigungen wegen der Entwendung von Gütern und Mobilien unter Protest zurück.

Beilage [2]: Restitutionsmandat Ks. Rudolfs II. an die Stadt Straßburg vom 5. 3. 1594

Datum: Prag, 5. 3. 1594. Beim RT kopiert am 19. 6.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 361–363’ (Kop.) = Textvorlage. StA Würzburg, WRTA 86, unfol. (Kop. Aufschr.:Lectum den 19. Junii post meridiem.) = [B]. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 87–89 (Kop. Aufschr. wie in B) = [C]. ADBR Strasbourg, G 1686, unfol. (Kop.).

/361–363/ Die Zerstörung der bei der Stadt liegenden Kartause am 7. 8. 1591, die Entwendung von liturgischen Geräten, Büchern, Lebensmittelvorräten und anderer Mobilien, der Entzug von Renten und Gefällen der Konventualen und deren Vertreibung10erfolgten völlig grundlos unter Verstoß gegen den Religions- und Profanfrieden. Deshalb befiehlt der Ks. hiermit der Stadt11, dem Orden unverzüglich die entwendeten Mobilien, Vorräte, Gelder etc. zu restituieren, dessen Einkünfte nicht weiter zu sperren und das zerstörte Kloster entweder wieder aufzubauen oder sich darüber mit Prior und Konvent auf andere Weise zu vergleichen.

Beilage [3]: Schreiben Ks. Rudolfs II. an die Mitglieder der Vermittlungskommission im Straßburger Kapitelstreit

Datum: Prag, 5. 3. 1594. Beim RT kopiert am 19. 6.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 357–359’ (Kop.12) = Textvorlage. StA Würzburg, WRTA 86, unfol. (Kop. Aufschr.:Lectum den 19. Junii post meridiem.) = [B]. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 83–85 (Kop. Aufschr. wie in B) = [C]. ADBR Strasbourg, G 1686, unfol. (Kop.). AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 4–7 (Kop.).

/357–358’/ Schreiben an Kf. Wolfgang von Mainz, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Ehg. Ferdinand II. von Österreich, Bf. Julius von Würzburg, Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Lgf. Ludwig IV. von Hessen als Mitglieder der Vermittlungskommission13: Ks. verweist auf die Zerstörung der Kartause durch die Stadt am 7. 8. 1591 sowie sein Restitutionsmandat und fordert die Kommission auf, die Rückgabe der im Hst. Straßburg anfallenden Einkünfte an die Kartäuser zu unterstützen, falls die Stadt gegen den ksl. Befehl weiterhin Anspruch darauf erhebt.

Beilage [4]: Schreiben Ks. Rudolfs II. an Ehg. Ferdinand II. von Österreich, Mgf. Eduard Fortunatus von Baden-Baden und Gf. Philipp V. von Hanau-Lichtenberg

Datum: Prag, 5. 3. 1594. Beim RT nicht kopiert.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 354–355’ (Kop.) = Textvorlage.

/354 f./ Aufforderung, die im Territorium des jeweiligen Adressaten anfallenden Einkünfte und Gefälle der Straßburger Kartäuser nur diesen zu überlassen und deren Erhebung durch die Stadt Straßburg zu unterbinden.

Beilage [5]: Schreiben der Kartäuserprioren von Mainz und Straßburg an die Stadt Straßburg

Datum: Kartäuserkloster St. Michael bei Mainz, 10. 4. 1594. Beim RT nicht kopiert.

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 364–365’ (Kop.) = Textvorlage.

/364–365/ Da die Stadt ihre Eingabe von vor fast einem Jahr um Restitution der Kartause in der schriftlichen Antwort14zurückwies, hat der Ks. nunmehr ein entsprechendes Mandat an Meister und Rat gerichtet15. Aufforderung, das Mandat fristgerecht zu vollziehen, die Kartause mit Gütern und Zugehörungen zu restituieren und sie über die diesbezüglichen Absichten schriftlich zu unterrichten.

/364a/ Beiliegendes Rezepisse von Meister und Rat der Stadt: Bestätigen lediglich den Erhalt des ksl. Mandats sowie des Schreibens der vermeintlichen Prioren von Mainz und Straßburg. 25. 4. (15. 4.) 1594.

Anmerkungen

1
 Abschriften der Supplikation liegen nicht vor.
2
 Nr. 418, fol. 61[Sovil die sonderbare gottesheuser … zu sich gezogen].
3
 Promotoriale der geistlichen Kff. an den Ks. vom 13. 11. 1593 als Reaktion auf eine entsprechende Bitte des Straßburger Kartäuserpriors Johannes Schustein an die Kff. von Mainz und Trier (Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 175; Beiderbeck, Religionskrieg, 273 f.; Clausing, Streit, 22).
4
 Vgl. unten, Beilage 4. Mit Schreiben vom 5. 3. 1594 hatte der Ks. zudem den geistlichen Kff. aufgetragen, den Vollzug des Restitutionsedikts zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die Güter des zerstörten Klosters, die außerhalb der Straßburger Jurisdiktion lagen, an die Kartäuser und nicht an die Stadt geliefert werden (Clausing, Streit, 23 f.; Passmann, Kartause, 132). Vgl. auch Anm. 79 bei Nr. 390.
5
 Vgl. unten, Anm. 10.
6
 Restitutionsmandat des Ks. vom 5. 3. 1594 (Beilage 2).
7
 Beilage 4. Vgl. die ablehnende Antwort des Rates an den Ks. vom 21. 6. (11. 6.) 1594 zum Restitutionsmandat: Beiderbeck, Religionskrieg, 275; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 175; Clausing, Streit, 24 f.
8
 Anspielung auf den Straßburger Kapitelstreit: Neben Kardinal Karl von Lothringen auch Administrator Johann Georg von Brandenburg.
9
 Schreiben vom 30. 4. 1593 an die Stadt mit Vorhaltung der einzelnen Forderungen um Rückerstattung und Entschädigung (Clausing, Streit, 19 f.; Beiderbeck, Religionskrieg, 273 f., Anm. 148).
10
 Der Konflikt um die Kartause als „kompliziertes Geflecht aus kirchenrechtlichen, macht- und interessenpolitischen Faktoren“ (Beiderbeck, Religionskrieg, 268) betraf neben der Stadt und dem Kloster den Kg. von Frankreich als Schutzherr des Kartäuserordens sowie dessen Generalkapitel und den Großprior in Grenoble. Im Zentrum der Differenzen standen nach der vorausgehenden, vom Orden gebilligten Veräußerung der Kartause an den 1590 verstorbenen Gf. Dietrich von Schomberg der neuerliche Verkauf durch Kg. Heinrich IV. an die Stadt Straßburg mit der zugesagten Entschädigung des Ordens und die daraufhin erfolgte Auflösung der Kartause mit deren Schleifung am 7. 8. 1591 trotz der unklaren Rechtslage, der Internierung der Mönche, dem Einzug der Güter sowie der Beanspruchung der Klostergefälle durch Straßburg. Die Ordensleitung bestritt das Recht des Kgs., das Kloster zu veräußern, und forderte von Straßburg überhöht angesetzten Schadensersatz (ebd., 268–281; Clausing, Streit, 6–16; Passmann, Kartause, 121–136; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 173–176; Sauerbrey, Klöster, 45, 115, 224–226; Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 66–68).
11
 Restitutionsmandat als Reaktion auf das Promotoriale der geistlichen Kff. vom 13. 11. 1593 (Anm. 3) und auf die Klage des Straßburger Priors Schustein am RHR (Clausing, Streit, 23; Sauerbrey, Klöster, 335; Beiderbeck, Religionskrieg, 274 f. mit Anm. 150; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 175 f.).
12
 Kop. als Beilage zur Supplikation. Vgl. auch das Or.-Schreiben, gerichtet an oben genannte Kff. und Ff.: HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 337–339’; präs. Aschaffenburg, 16. 4. 1594.
13
 Zur ksl. Kommission vgl. Einleitung. Kap. 3.5.2.
14
 Vgl. Beilage 1.
15
 Vgl. Beilage 2.