Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Eingriffe in obrigkeitliche Rechte durch Ehg. Ferdinand II. von Österreich-Tirol. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (Regensburg, 15. 7. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 25. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von Jakob von E. sowie Ernst und Joseph von Ow: Klagen, dass Ehg. Ferdinand [II.] von Österreich-[Tirol] ihm, Jakob von E., für sich sowie zusammen mit Ernst und Joseph von Ow als Vormund der Söhne Diepolds von E. die Obrigkeit in Börstingen und Sulzau bestreitet. Dagegen hat er, Jakob von E., vor 6 Jahren der Regierung in Innsbruck mit Dokumenten bewiesen, dass die dortige hohe und niedere Obrigkeit von alters her adeligen Geschlechtern zustand, zuletzt auf ihn und die Pflegsöhne übergegangen ist und er sie faktisch ausgeübt hat. Trotzdem hat Ehg. Ferdinand vor einem Jahr mit Befehlen in Religionsbelangen in die hohe Obrigkeit zu Sulzau eingegriffen. Er, Jakob, ist dem nur für den 4. Teil nachgekommen, der vom Ehg. zu Lehen geht, nicht jedoch für die übrigen 3 Teile, mit denen er allein Ks. und Reich unterworfen ist. Da die 3 Teile adeliges Eigentum sind und ihnen auch im 4. Teil die oberste Gerichtsbarkeit zusteht, verfügen sie gemäß dem Religionsfrieden über das uneingeschränkte ius reformandi. Bitten um Maßnahmen, damit er, Jakob von E., und die Pflegsöhne bei ihren Rechten sowie der Handhabung des Religionsfriedens belassen und darin nicht beeinträchtigt werden.

Beratung im Supplikationsrat am 29. 7. Beschluss2: Anforderung von Gegenbericht Ehg. Ferdinands.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 462–466’. Or. mit eigenhd. Unterzeichnung. HHStA Wien, RK RTA 66a, fol. 462–466’. Kop.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 47’ f. Ein Dekret zur Supplikation liegt nicht vor. Vgl. Bericht der Gesandten Hager und Laymann an Ehg. Ferdinand vom 23. 8. 1594: Supplikation und der Bescheid zur Anhörung des Ehg. wurden ihnen übergeben (HHStA Wien, RK RTA 66a, fol. 481–485’, hier 482–483. Or.; präs. o. O., 30. 8.).