Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Reichsjustiz [3. HA]: Resolution der Reichsstände zur Ergänzung der RKGO wegen des Ausschreibens einer Revision, an der Mainz als Partei beteiligt ist. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Duplik der Reichsstände. Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Finanzierung der Gesandtschaften und der anschließenden Friedensvermittlung. Bitte Brandenburgs um Unterstützung beim Bemühen um Schutz vor Tatareneinfällen. 1. HA (Türkenhilfe): Erklärung des Ks. zur Revision der Söldnerbestallung.

/481’/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (nur Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: von Schönenberg; Köln: Ortenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: Barth). Der Mainzer Rat Lic. Faust proponiert: Noch ausstehende Verlesung und Beratung von Dekreten und Akten, die in der Mainzer Kanzlei vorhanden sind und teils die Reichsstände insgesamt, teils nur KR belangen. Vorlage zunächst im KR oder sogleich in KR und FR?

[Zunächst Vorlage nur im KR:] Verlesung der Konzz. 1) für die Resolution der Reichsstände zur Ergänzung der RKGO wegen des Ausschreibens einer Revision, an der Mainz als Partei aktiv oder passiv beteiligt ist; 2) für die Duplik der Reichsstände beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) mit Vorschlägen für die Besetzung der Gesandtschaften an die Konfliktparteien im niederländischen Krieg.

/481’–483/ 1. Umfrage. Beschluss: Billigung beider Konzz. Trier regt dabei die folgende Beratung zur Kostenregelung für die Gesandtschaften in die Niederlande an.

/482’/ Brandenburg verweist in der Umfrage nochmals auf die Tatarengefahr2und erinnert daran, das dieselbe so wol ahn einem als dem andern ortt abtzuwenden. Der wiederstandt sey in ires gnst. herrn und der benachbarten vormögen alleine nicht. Haben befehl zubitten, diese ding so ferne ich acht zunehmen, das uff den unvorhofften, jedoch besorgenden fall irem gnst. herrn von dem Reich zugesprungen und großer schade /483/ dardurch vorkommen werden möge. Diese erinnerung, derwegen sie zu dreien underschiedenen malen befelich bekommen3, sey zu diesem ende nicht gemeint, die contribution wieder den turcken, derwegen sie nochmals bei iren votis beruhen, stutzig oder schwer zumachen, sonndern das es die höchste noth erfordere. Bitten demnach, bei der ksl. Mt. disfals erinnerung zuthuen und die sachen zum besten zubefödern[!].

Mainz resümiert: Billigung beider Konzz. Umfrage zur Regelung der Kosten für die Gesandtschaften in die Niederlande sowie zur Bitte Brandenburgs.

2. Umfrage. Trier: /483 f./ Hoffen zur Bitte Brandenburgs, /483’/ es solle zu solchem unfall nicht kommen. Und weil sie iren gnst. herrn Brandenburg zu allem freundt-, bruderlichen willen geneigt wißen, so werde derselbe uf zutragenden nothfall thuen, was möglich sey. Do auch die andern herrn damit einig, das Brandenburg derwegen ein klein memoriala in schrifften ubergeben solle, wollen sie sich vorgleichen.Kosten der Friedensvermittlung: Halten sie dafur, weil das Reich hierunter mergklich intereßiret, das auch der last uf deßelben stende in gemein geschlagen werde. Und do das Reich denselben nicht tragen solte, wurden die deputirten stende schwerlich zu der pacifications handlung zubringen sein. Do man nun uff 1 oder 2 monat schlißen will, wollen sie sich davon nicht absondern.

Köln: Es ist bereits befürwortet worden, die Kosten der Friedensvermittlung uf gemeine stende zulegen4. Und stellen dahin, ob man 1 oder 2 monat bewilligen, solche in eine legestadt deponiren wolle, ufn nothfall diselben zugebrauchen./484/ Vorbringen Brandenburgs: Es ist billich, das ufn nothfall man seiner kfl. Gn. die handt bitte. Do nun der ksl. Mt. disfalß ein memorial ubergeben werden soll, wollen sie sich davon nicht absondern.

Pfalz: Haben wegen Kosten der Friedensvermittlung bereits vorgebracht5, das sie derwegen keinen befelich haben6. Dabei sie auch beruhen. Solcher uncosten werde so hoch nicht sein, und solche sach jedoch endtlich uff dem deputation tage furlauffen, alßdann ein jeder standt das seine werde thuen mußen.Die Bitte Brandenburgs sey billich, und der ksl. Mt. disfalß ein memorial zu ubergeben.

Sachsen: Die uncosten zur pacification halten sie vor ein gemein wergk. Und do dieselben uff die /484’/ legation schlecht7 vorstanden, würde er nicht ufs gemeine gelegt werden. Im fall aber die pacification vor sich gehe, dartzu vieleicht furstliche personen gebraucht, wurde derselbe so schlecht nicht ablauffen. Und halten uf den fall vor untzimblich nicht, das die stende contribuiren, und möchte, wann die friedtshandlung anginge, ein gantzer oder ½ monat angelegt und in einer legstadt abgetragen werden, damit die deputirten, welche gleichwol weit reisen müsten, sich nicht zubeschweren; jedoch dis alles uf ratification ires gnst. herrn.Bitte Brandenburgs: Sie hoffen, Gott werde die Tatarengefahr abwenden. Weil es aber ein solch genus hominum, welches sehr geschwinde und in tag und nacht bei 24 meilen fortreisen kan und daneben mit rauben und brennen trefflichen schaden thue, so laßen sie inen gefallen (ungeachtet das an der ksl. Mt. fursorge nicht zutzweifeln), das ire Mt. durch ein memorial disfalß erinnert werde.

Brandenburg: Die uncosten vorstehen sie alleine dahin, wann bei den kriegenden theilen umb die restitution ange- /485/ sucht, und ehe die pacifications handlung furgenommen; wirdt so gar viel nicht austragen8. Uff den andern fall aber, wann die pacifications handlung furgenommen, sey aus vielen beutteln guth geldt zutzahlen und die uncosten ins gemeine antzustellen. Do nun 1 monat hiertzu deputiret und in die legstadt eine deponiret werden soll, uf den nothfall zugebrauchen, werde es irem gnst. herrn nicht zuwieder sein.Danken für die Billigung ihrer Bitte wegen der Tataren und wollen der Mainzer Kanzlei ein entsprechendes Memoriale9übergeben.

Mainz: /485 f./ Hoffen, Gott werde die Tatarengefahr abwenden. Andernfalls wird ihr Herr /485’/ das jenige thuen, was sich gebüret. Wann auch das memorial zu der maintzischen cantzley geandtwortet, soll darauf das bedencken an die ksl. Mt. gefertiget werden.Bezüglich der Kosten der Friedensvermittlung ist bereits beschlossen worden10, dass diese von gemeinen stenden genommen werden sollen. Und stellen dahin, ob ½ monat zur schickung antzulegen. Wann zu tractation des haubtwergks geschritten11, kontte fernere erclerung oder anweisung geschehen und solcher uncosten von gemeinen stenden genommen werden. Damit die deputirten nun nicht die gedancken schöpffen möchten, alß ob sie selber den uncosten tragen musten, so wolle man sich vorgleichen, ob bei dem halben monat zubleiben und derselbe ksl. Mt. antzudeutten sein soll.

/485’–486’/ /3. Umfrage. Beschluss gemäß Votum Trier zur Kostendeckung: /486/ Man könne nichts gewißes deputiren, weil unbewust ist, wer dartzu gebraucht werden solle. Do praeparatoria gemacht, sey inen ½ monat nicht zuwieder. Weitter könne man nichts schlißlichs anstellen, bis man erfare, ob die pacification furgenommen werden solle.Pfalz verweist wie zuvor auf mangelnde Weisung, erwartet aber die Zustimmung des Kf. Sachsen ergänzt, die Regelung für die Finanzierung der eigentlichen Friedensverhandlungen dem künftigen RDT aufzutragen. Mainz resümiert: Einvernehmen, zunächst einen halben Römermonat zu erlegen.

/486’ f./ Mainz proponiert: Soll der Beschluss in die künftige Resolution zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) aufgenommen werden?

/487/ Umfrage. Beschluss: Billigung. Erlegungstermin ist Laetare 159512.

(Nach 9 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat. Der Mainzer Rat Lic. Faust verliest die Konzz. 1) für die Resolution der Reichsstände zur Ergänzung der RKGO wegen des Ausschreibens einer Revision, an der Mainz als Partei beteiligt ist; 2) für die Duplik der Reichsstände beim 2. HA (Landfriede und Niederlande), betreffend die Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Konfliktparteien im niederländischen Krieg sowie die Deckung der Gesandtschaftskosten. Erklärung zu letzterem Punkt: Zwar ist FR wegen der Kostendeckung zuvor keine relation geschehen, dieweil aber die nodturfft, /487’/ do die legation gefödert[!] werden soll, das man darauf bedacht sey, so habe man solches hiermit vormelden wollen; nicht der meinung, dem furstenrath furtzugreifen, sonndern stehe bei deßelben bedencken, sich darauf zuerkleren.

FR verlässt den Saal und verhandelt abgesondert in seinem Sitzungszimmer13.

(10 Uhr) Erneut Kurfürstenrat und Fürstenrat. Österreich (Hager) referiert für FR: Billigung der beiden Konzz. in der Hauptsache. Erklärung zur Bewilligung eines halben Römermonats für die Gesandtschaften in die Niederlande: Obwohl FR derwegen in specie nichts referirt noch davon gehandeltt worden, so will jedoch der furstenrath (in andern fellen aber demselben unvorgegriffen) solches und anders nicht14 gewilliget haben, dann wofern das pacification wergk angefangen und vorrichtet werde.

/488/ Unterredung des KR und Erklärung durch Mainz: KR hat die Billigung der Konzz. durch FR sowie die bedingte Bewilligung des halben Römermonats nur für den Fall vernommen, woferne die legation zu wergk gerichtet, das sie alßdann zufrieden sein wollen. Weil es dann eben diese meinung bei dem churfursten rath habe, so laße mans bei dem vorlesenen concept bewenden.

Reichsrat. /488 f./ Mainz verliest beide Resolutionskonzz. zum Ausschreiben der Revision und für die Duplik beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) mit den Vorschlägen für die Besetzung der Gesandtschaften an die Konfliktparteien im niederländischen Krieg vor SR.

/488’/ Erklärung des SR, vorgetragen vom Regensburger Advokaten Stemper: Billigung beider Konzz. als der Beratung gemäß, insbesondere mit der Benennung der Städte Köln und Nürnberg für die Gesandtschaften. Erlegung eines halben Römermonats zur Kostendeckung: Ob sie wohl derwegen keinen befelich haben, wollen sie doch solches uff ratification willigen. Und vorsehen sich, ire herrn und obern werden von höhern stenden sich disfals nicht absondern15.

/488’ f./ Mainz verliest die Erklärung des Ks. zur Revision der Söldnerbestallung (Kriegsordnung) im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe)16.

Anmerkungen

1
 Die Textvorlage (fol. 481) verweist im Anschluss an das Protokoll für 5. 8. darauf, dass KR an den folgenden 3 Tagen nicht einberufen wurde, da die Mainzer Kanzlei mit der Konzipierung des RAb beschäftigt war.
2
 Vgl. das erste Brandenburger Vorbringen am 8. 6. (Kursachsen, fol. 26 [Nr. 4 mit Anm. 24 zur Erläuterung]) und die Verhandlungen im KR am 17. 6. und 20. 6. (Kursachsen, fol. 101–111 passim [Nr. 11]; fol. 134–139 passim [Nr. 13]).
3
 Vgl. die Weisungen vom 23. 5. 1594 (13. 5.; Cölln/Spree): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 293–296’, 309’, hier 296 f. Or.; präs. 31. 5. (21. 5.) (vgl. auch Anm. 27 bei Nr. 11); vom 2. 7. 1594 (22. 6.; Cölln/Spree): Ebd., fol. 376–388’, hier 385’ f. Or.; präs. 11. 7. (1. 7.); vom 25. 7. 1594 (15. 7.; Thamm): Ebd., fol. 473–478’, hier 475 f. Or.; präs. 3. 8. (24. 7.).
a
 klein memorial] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: für eine erinnerung an die ksl. Mt.
4
 Vgl. Antwort der Reichsstände zum 2. HA [Nr. 255], fol. 109’ [Und demnach obangeregte …].
5
 Vgl. Kursachsen, fol. 367’ f. [Nr. 36], fol. 380’ [Nr. 37].
6
 Vgl. dagegen die Weisung Kf. Friedrichs IV. vom 3. 8. 1594 (24. 7.; Heidelberg), die den Gesandten am 8. 8. noch vor obiger Beratung vorlag: Kf. billigt die Beschlüsse zum 2. HA, lehnt aber die Übernahme der Gesandtschaftskosten durch die Reichsstände ab, insbesondere weil diese Friedensverhandlung nur consequenter und nicht principaliter angehet.Sollen deshalb votieren, dass solcher uncosten füglich vonn Spania unnd dem hauß Österreich, alls den fürnemblich daran gelegenn, wie sie der Niderlandt wieder genüeßenn mögen, dargelegt werde(HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Or.; präs. 8. 8. {29. 7.}).
7
 = lediglich.
8
 = die Kosten sollen von den Ständen übernommen werden, die die Gesandtschaft durchführen.
9
 Vgl. das Memoriale bei den Supplikationen [Nr. 434].
10
 Wie Anm. 4.
11
 = die Kosten für die nachfolgende, eigentliche Friedensvermittlungskommission im Anschluss an die Gesandtschaften zu beiden Kriegsparteien.
12
 5. 3. (23. 2.) 1595.
13
 Vgl. dazu das Protokoll des FR: Österreich, fol. 84 f. [Nr. 93].
14
 Gemeint: und nur für den Fall; nur mit der Bedingung.
15
 Vgl. die Ausfertigung der Duplik zum 2. HA [Nr. 257] sowie die Resolution der Reichsstände zum Ausschreiben einer Revision, in die Mainz als Partei involviert ist [Nr. 307].
16
 Nr. 279.