Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Beschwerden Regensburgs gegen die Amtsverrichtung des Reichserbmarschalls. Beschwerde Frankfurts gegen eine ksl. Kommission im Konflikt der Stadt mit dem dortigen Deutschordenshaus.

/1/ Nachdem der Ks. einen RT nach Regensburg zunächst für 17. 4. (7. 4.) 1594 ausgeschrieben und anschließend bis 1. 5. (21. 4.) prorogiert hat, berufen Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg noch vor der Ankunft des Ks. die bereits anwesenden Reichsstädte für 13. 5. (3. 5.) in den stött rathein.

Städterat (aKöln, Aachen, Straßburg, Frankfurt, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Augsburg, Esslingen, Reutlingen, Colmar, Hagenau, Nördlingen, Heilbronn, Memmingen, Donauwörth, Überlingen, Weil der Stadt, Rottweil, Pfullendorf, Aalen–a).

Regensburgbbegrüßt die anwesenden Gesandten und proponiert:1) Beschwerden der Stadt Regensburg gegen die Amtsverrichtung des Reichserbmarschalls. /1 f./ 2) Beschwerden der Stadt Frankfurt wegen einer ksl. Kommission, die der Deutschmeister im Konflikt mit der Stadt erwirkt hat: Der Kf. von Mainz hat als ksl. Kommissar die Stadt gemäß beiliegendem Schreiben1zitiert, weil sie einen Täter, der einen Frankfurter Bürger ermordet hatte und ins dortige Deutschordenshaus geflohen war, gewaltsam in ihren Gewahrsam brachte, nachdem der Konvent dessen Auslieferung verweigert hatte. 3) Die Aachener Gesandten wollen den Reichsstädten Beschwerden vorbringen.

/1’/ Beschwerden der Stadt Regensburg gegen den Reichserbmarschall: 1) Dieser maßt sich die Jurisdiktion über auswärtige Krämer und andere nicht zum RT geladene Personen an. 2) Er beansprucht die Organisation der Wacht und will wissen, wo und mit wie vielen Personen diese angeordnet wird. /1’ f./ In einem Schreiben vom 15. 3. 1594 fordert er genaue Informationen Regensburgs zu mehreren Punkten, welche die Stadt nur zum Teil beantwortet hat2. Deshalb verlangt er mit Unterstützung der kursächsischen Gesandten eine weitere Erklärung. /2/ Da die Stadt Regensburg gegenüber dem Reichserbmarschall und dessen Drohungencbesonders wegen des Beistands der kursächsischen Gesandten zu schwachistdund die Beschwerden bereits in der Vergangenheit von den Reichsstädten behandelt worden sind, wendet sie sich hiermit an SR um dessen Hilfe.

/2 f./ In der Umfrageedazu erläutert Dr. Georg Tradel [für Augsburg] ausführlich die diesbezüglichen Vorkommnisse und Beratungen beim RT 15823sowie die Verhandlungen vor der ksl. Kommission 1584 in Friedberg4. Der dortige Kompromissfwurde nur deshalb nicht publiziert, weil Konrad von Pappenheim, der 1582 amtierende Reichserbmarschall, in Haft kam5und Hg. Ludwig von Württemberg als einer der ksl. Kommissare verstarb. Beschlussg: Schriftliche Erklärung des SR an den Reichserbmarschall [!]6.

/2’/ Anschließend referieren die Frankfurter Gesandten ihre Beschwerde dagegen, dass ihr Konflikt mit dem Deutschorden direkt an den ksl. Hof gezogen und Frankfurt bereits vor den vom Ks. als Kommissar eingesetzten Kf. von Mainz zitiert wordenhist. Da dies in der Konsequenz alle Reichsstädte betrifft, bitten sie um deren Stellungnahme.

Umfrage. Beschluss: Frankfurt möge die Kommission ablehnen und dies gegenüber dem Kf. von Mainz damit begründen, dass ihnen unter Verstoß gegen ihre Privilegien das beneficium primae instantiaeentzogen worden sei. /2’–2a/ Dem Ks. möge die Stadt ihre diesbezüglichen Privilegien darlegen und ihn ebenfalls ersuchen, auf die Kommission zu verzichten. Falls der Ks. dies ablehnt, wollen sich die Reichsstädte insgesamt an ihn wenden. Auch soll der künftige iStädtetagsabschied die Reichsstädte zu Gutachten auffordern, wie das Privileg erster Instanz gesichert werden kann–i,j.

/2a/ Die Beratung zu den Beschwerden gegen den Reichserbmarschallkwird vertagt.

Anmerkungen

a
–a Köln … Aalen] Nürnberg (fol. 5 f.) differenzierter anhand der Sessionsabfolge bei der 1. Umfrage: Köln mit Vollmacht für Dortmund, Augsburg mit Vollmacht für Dinkelsbühl, Aachen, Nürnberg mit Vollmacht für Windsheim, Schweinfurt und Weißenburg im Nordgau, Straßburg, Ulm mit Vollmacht für Lindau, Ravensburg, Biberach, Giengen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Wimpfen und Buchau am Federsee, Frankfurt mit Vollmacht für Goslar, Friedberg und Wetzlar, Esslingen, Hagenau, Reutlingen, Colmar, Nördlingen mit Vollmacht für Bopfingen, Rottweil, Überlingen mit Vollmacht für Buchhorn und Wangen, Heilbronn, Memmingen mit Vollmacht für Leutkirch, Donauwörth, Weil der Stadt, Pfullendorf, Regensburg [Aalen fehlt].
b
 Regensburg] Nürnberg (fol. 2) differenzierter: Vortrag durch [Syndikus] Dr. Diemar.
1
 Zitationsschreiben Kf. Wolfgangs von Mainz an die Stadt Frankfurt (Aschaffenburg, 13. 4. 1594): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 971–972. StadtA Ulm, A 647, fol. 1134–1135. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 290 f. Kopp. Anordnung der Kommission durch den Ks. (Prag, 8. 2. 1594): StadtA Ulm, A 647, fol. 1113–1114. Kop. Zum Zusammenhang vgl. Seiler, Reichshofratsprozesse, 146–149 (Lit.): Asyl des Täters im Juli 1593 im Frankfurter Deutschordenshaus. Da dessen Komtur die Überstellung an das städtische Gericht verweigerte, ließ der Rat den Täter gewaltsam in seinen Gewahrsam bringen. Deutschmeister Ehg. Maximilian erreichte daraufhin beim Ks. die Einsetzung der erwähnten Kommission, die der Rat abzuweisen versuchte. Vgl. knapp: Demel, Orden, 242.
2
 Vgl. Einleitung, Kap. 4.3 mit Anm. 517. In Nürnberg (fol. 3’–4’) und Köln (fol. 5 f.) werden beide Schreiben referiert.
c
 dessen Drohungen] Nürnberg (fol. 4’) differenzierter: Drohung, das Provisionaldekret [vom 17. 9. 1582] zu exekutieren. [Nachweis des ksl. Dekrets in den RTA 1594: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 953–955’; StadtA Ulm, A 647, fol. 940–943’. Kopp. Druck: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 306 S. 1101–1108.]
d
 zu schwachist] Köln (fol. 5) differenzierter: auff den fall, de facto ichtz attentiert wurde […], sonderlich diweill sie mitt keiner guardien unnd fill weiniger bei der burgerschafft also versehen weren, daß sie den kfl. sachsischen unnd dem marschalck widerstandt thun kondten.
e
 Umfrage] Nürnberg (fol. 6’) zusätzlich: Zu Beginn der Umfrage protestiert Aachen gegen den Vorrang Kölns; Gegenprotest Kölns.
3
 Vgl. die Akten mit Verweisen auf die Protokolle: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 284–312 S. 1052–1117, sowie Einleitung, 219–226.
4
 Die weiteren Verhandlungen Augsburgs mit K. von Pappenheim wurden einer ksl. Kommission (Hg. Wilhelm V. von Bayern, Hg. Ludwig von Württemberg) übertragen, die im März 1584 in Friedberg (bei Augsburg) stattfand und im ‚Kompromiss‘ vom 22. 3./12. 3. 1584 die schriftliche Vorlage der beiderseitigen Klagen und Ansprüche, deren jeweilige Erwiderung durch die Gegenseite sowie im Anschluss daran weitere kommissarische Verhandlungen oder gerichtlichen Entscheid vorsah. Vgl. die Akten zum Vergleichstag (Auswahl): StadtA Augsburg, STTA 12, unfol.; StA Nürnberg, Hft. Pappenheim REMA Akten 32, unfol.; StadtA Ulm, A 566, Prod. 1–16; HStA Dresden, GA Loc. 8020/7, fol. 1–155. Vergleichstag knapp erwähnt bei Häberlin XII, 36 f.; Moser, Staatsrecht XLV, 377; von Stetten, Geschichte, 681 (falsche Verortung nach München).
f
 Kompromiss] Nürnberg (fol. 6 f.) differenzierter: Der nicht publizierte Kompromiss besagt gemäß dem Protokoll des Vergleichstags, dass der Reichserbmarschall einer Suspension des ksl. Provisionaldekrets bis zur Klärung des Streits zustimmt.
5
 Vgl. die diesbezügliche Supplikation beim RT [Nr. 476].
g
 Beschluss] Nürnberg (fol. 7’) zusätzlich vor dem Folgenden: Regensburg soll auf kein Recht verzichten, sondern den Reichserbmarschall und die kursächsischen Gesandten auf die Zusage an die ksl. Kommissare beim Vergleichstag 1584 verweisen.
6
 Die Erklärung des SR vom 3. 5./13. 5. ist gerichtet an die kursächsischen Gesandten (vorgebracht am 14. 5. {4. 5.}): Regensburg hat deren und die Vorhaltung Pappenheims im SR /6/ allß in einer gemeinen aller erbarn stätt sachangezeigt. SR erklärt dazu, bei den Verhandlungen in Friedberg sei am 12. 3. 1584 laut Protokoll die Suspension des ksl. Provisionaldekrets von 1582 vereinbart worden, und erwartet deshalb, dass die Gesandten Pappenheim dessen Forderungen verweisen und ihn veranlassen, Regensburg und die Reichsstädte insgesamt /6’/ bey ihrm der frembden krämer, ihrer buden unndt der statt Regenspurg jurisdiction halber uber dieselben weiter unbetrubt unndt uhnangefochtenzu lassen (HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 6 f. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 958 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 178 f. StadtA Ulm, A 28, Prod. 151. Kopp.).
h
 zitiert worden] Nürnberg (fol. 8’) differenzierter: Zitationstermin ist Montag, 23. 5. 1594. Köln (fol. 6’) abweichend: 25. 5.
i
–i Städtetagsabschied … kann] Köln (fol. 7’) anders: Damit der Beschluss der ksl. Mt. nicht zu verdruß gereichen und daß ansehens[!] gewinnen mochte, alß ob derselben concurrens iurisdictio cum camera von den stetten in ein disputat getzogen werden wolte, soll derselb dem abschiedt in specie nicht einverleibt, sonder davon allein in genere anregung geschehen, und kundte durch die abgesandten gleichwoll in notam genhomen und zu ihrer anhaimkumpft iren hern und obern referiert werden.
j
 kann] Nürnberg (fol. 9’) zusätzlich zur Begründung: da gemäß Aussage von Ulm, Straßburg, Heilbronn, Donauwörth und Weil der Stadt auch andernorts vielfach Konflikte, die ans RKG gehören, zur Entscheidung an den ksl. Hof gezogen werden.
k
 den Reichserbmarschall] Nürnberg (fol. 10) abweichend: Beschwerden der Stadt Aachen. Speyer (fol. 3’) wie Textvorlage. Köln (fol. 7’) dagegen wie Nürnberg: Beratung zur Aachener Beschwerde wird aus Zeitmangel verschoben. Und weren wir[= die Kölner Gesandten] ohn das crafft bevelchs entschloßen, von derselben unnß abzusondern.