Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Beschwerden Regensburgs gegen die Amtsverrichtung des Reichserbmarschalls. Beschwerde Frankfurts gegen eine ksl. Kommission im Konflikt der Stadt mit dem dortigen Deutschordenshaus.
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Städterat (a–Köln, Aachen, Straßburg, Frankfurt, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Augsburg, Esslingen, Reutlingen, Colmar, Hagenau, Nördlingen, Heilbronn, Memmingen, Donauwörth, Überlingen, Weil der Stadt, Rottweil, Pfullendorf, Aalen–a).
Regensburgbbegrüßt die anwesenden Gesandten und proponiert:1) Beschwerden der Stadt Regensburg gegen die Amtsverrichtung des Reichserbmarschalls. /1 f./ 2) Beschwerden der Stadt Frankfurt wegen einer ksl. Kommission, die der Deutschmeister im Konflikt mit der Stadt erwirkt hat: Der Kf. von Mainz hat als ksl. Kommissar die Stadt gemäß beiliegendem Schreiben1zitiert, weil sie einen Täter, der einen Frankfurter Bürger ermordet hatte und ins dortige Deutschordenshaus geflohen war, gewaltsam in ihren Gewahrsam brachte, nachdem der Konvent dessen Auslieferung verweigert hatte. 3) Die Aachener Gesandten wollen den Reichsstädten Beschwerden vorbringen.
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/2 f./ In der Umfrageedazu erläutert Dr. Georg Tradel [für Augsburg] ausführlich die diesbezüglichen Vorkommnisse und Beratungen beim RT 15823sowie die Verhandlungen vor der ksl. Kommission 1584 in Friedberg4. Der dortige Kompromissfwurde nur deshalb nicht publiziert, weil Konrad von Pappenheim, der 1582 amtierende Reichserbmarschall, in Haft kam5und Hg. Ludwig von Württemberg als einer der ksl. Kommissare verstarb. Beschlussg: Schriftliche Erklärung des SR an den Reichserbmarschall [!]6.
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Umfrage. Beschluss: Frankfurt möge die Kommission ablehnen und dies gegenüber dem Kf. von Mainz damit begründen, dass ihnen unter Verstoß gegen ihre Privilegien das beneficium primae instantiaeentzogen worden sei. /2’–2a/ Dem Ks. möge die Stadt ihre diesbezüglichen Privilegien darlegen und ihn ebenfalls ersuchen, auf die Kommission zu verzichten. Falls der Ks. dies ablehnt, wollen sich die Reichsstädte insgesamt an ihn wenden. Auch soll der künftige i–Städtetagsabschied die Reichsstädte zu Gutachten auffordern, wie das Privileg erster Instanz gesichert werden kann–i,j.
/2a/ Die Beratung zu den Beschwerden gegen den Reichserbmarschallkwird vertagt.