Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten der Teilbände, nachgestelltes A kennzeichnet die Nennung in den Anmerkungen. Bei Nennung im Haupttext werden Erwähnungen in den Anmerkungen der gleichen Seite nicht eigens ausgewiesen. Aufgenommen sind Orts- und Personennamen sowie eine Auswahl von Sachbegriffen. Das Register bringt die Namen der Könige, Fürsten und Grafen unter ihren Königreichen bzw. Territorien, die Namen der Äbte unter ihren Klöstern sowie der Päpste beim Betreff „Papsttum“ und gruppiert Sachbegriffe in größeren Einheiten (z. B. Reichsgesetze, Reichssteuern). Kaiser stehen unter ihrem Namen, Reichsversammlungen unter dem Ort, an dem sie stattfanden, Partikularversammlungen dagegen unter dem jeweiligen Sachbegriff (z. B. Kreistage unter dem Reichskreis, Städtetage unter „Reichsstädte“). Orts- und Familiennamen werden in der Regel in der heute gebräuchlichen Schreibweise wiedergegeben, in den Akten vorkommende signifikante Abweichungen sind in runden Klammern angemerkt. Historische Ortsnamen, die in der Dokumentation unmittelbar an entsprechender Stelle verifiziert sind, werden im Register nicht zusätzlich als eigener Betreff, sondern nur in Verbindung mit ihrer heutigen Form genannt. Für kleinere Orte oder Ortsteile wird in eckigen Klammern die heutige kommunale Zugehörigkeit angefügt, ansonsten wird bei Orten in Deutschland und Österreich das Bundesland, für andere Länder und bei Orten an der osmanischen Grenze die heutige Staatszugehörigkeit ergänzt. Bei Städten wird zwischen dem Ort und der Körperschaft differenziert, falls letztere angesprochen wird. Nicht identifizierbare Ortsnamen sind kursiv wiedergegeben. Die häufig wiederkehrenden Namen Rudolf II. und Regensburg (als Ort) findet man nur in der Verbindung mit Sach- oder Unterbegriffen. Voten in den Protokollen werden den jeweiligen Gesandten zugeordnet, lediglich falls die Abgabe eines Votums durch einen persönlich anwesenden Kurfürsten oder Fürsten gesichert ist, steht es im Register unter diesem. Zusätzliche Abkürzungen im Register: BB = Brandenburg; BW = Baden-Württemberg; BY = Bayern; HE = Hessen; KÄ = Kärnten; MV = Mecklenburg-Vorpommern; NI = Niedersachsen; NÖ = Niederösterreich; NRW = Nordrhein-Westfalen; OÖ = Oberösterreich; RLP = Rheinland-Pfalz; SAT = Sachsen-Anhalt; SH = Schleswig-Holstein; SN = Sachsen; ST = Steiermark; TH = Thüringen; TI = Tirol.