Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Keine Übergabe der Gravamina der protestantischen Kölner Bürger an die Gesandten der Stadt. Unterstützung der Gravamina Aalens. Teilnahme Augsburgs am SR. Zulassung der Stadt Besançon zur Session im SR. Strittiges Verfahren bei der Bekanntgabe von Beschlüssen der höheren Stände an SR. Vorrangige Vorlage des 1. HA (Türkenhilfe) und Konstituierung eines Beratungsausschusses.

/23’/ (Vormittag) SR-Ausschuss zu den allgemeinenGravamina[Köln, Straßburg, Lübeck, Speyer, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Nördlingen].

aDie Kölner Gesandtenbbringen vor: Haben vernommen, dass einige Kölner Bürger eine Supplikation an SR gereicht haben. Bitten um deren Verlesung und die Übergabe von Abschriften an sie–a,c.

Feststellung: Zwar hat Kurpfalz dem Direktorium des SR als Beilage zu den Gravamina der CA-Stände schriftliche Beschwerden einiger evangelischer Kölner Bürger1übergeben, dso gleichwol den stetten noch nit vorkommen–d.

/24/ Verlesung der Beschwerden Aalens [gegen die Gff. von Oettingen]2. Beschluss: Obwohl die bisher an die Gff. von Oettingen gerichteten Interzessionen wenig Erfolg gezeigt haben, wird der Bitte Aalens gemäß eine Stadt jeder Bank verordnet, deren Gesandte bei [dem am RT anwesenden] Gf. Wilhelm von Oettingenenamens der Reichsstädte vorsprechen und ihn auffordern sollen, die Stadt Aalen bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen, den Prozess am RKG nicht zu behindern und sie nicht weiter unter Verstoß gegen die Reichsgesetze zu bedrängen. Sollte daraufhin keine willfährige Antwort erfolgen, will SR sich in einer Interzession an den Ks. wenden mit der Bitte, Aalen als Reichsstadt in ihren Rechten zu schützen. Für die Vorsprache beim Gf. werden die Gesandten Straßburgs und Nürnbergsfbenannt.

Während der Ausschusssitzung lassen sich die Gesandten Augsburgs anmelden, da sie für 7 Uhr ins Rathaus bestellt worden seien, bereits einige Zeit vor der Ratsstube warten und die Ursache ihrer usschließungerfahren möchten. Daraufhin wird ihnen mitgeteilt, derzeit tage lediglich der Ausschuss des SR, das Plenum trete aber bald zusammen. Bis dahin mögen sie sich geduldeng.

städterat[Regensburg, Köln, Augsburg3, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Speyer, Esslingen, Frankfurt, Reutlingen, Hagenau, Nördlingen, Colmar, Rottweil, Überlingen, Heilbronn, Memmingen, Schwäbisch Gmünd, Donauwörth, Pfullendorf; nach der Umfrage auch Aalen4].

/24 f./ Regensburg als Direktorium teilt mit: Der Reichserbmarschall hat den Städten für heute, 7 Uhr, zur Beratung ansagen lassen. Aufgrund einer Verzögerung hat zunächst der Ausschuss des SR getagt und die Beschwerden Aalens beraten. Referat des dort gefassten Beschlusses. Daneben hat der Gesandte der Stadt Besançon um Sitz und Stimme im SR angesucht5.

/24’/ Beschlussh: Billigung des Ausschussbedenkens zu den Beschwerden Aalens.

Beschluss zur Session Besançons: 1571 wurde in Esslingen verabschiedet6, die Stadt zur Session zuzulassen, da sie allein Ks. und Reich als Obrigkeit anerkenne, der Rat von und aus der Gemeinde gewählt und sie dem Kg. von Spanien nur mit Schutz und Schirm zugetan sei. Falls zwischenzeitlich keine anderweitigen Hindernisse eingetreten sind und die Stadt ihre Rückstände an der Städtekontribution erlegt, wird ihr jetzt die Session im SR mit der Bedingung zuerkannt, dass sie die künftigen Städtetage mit Gesandten beschickt, die der deutschen Sprache mächtig sind.

Bekanntgabe des Beschlusses an den Gesandtenider Stadt, der gleichwol nit so gar guett teutsch, doch die notturfft verstehn und reden könden.[Der Gesandte antwortet in lat. Sprache:] Qui nomine senatus bisuntini se ad praestationem quicquid esse observantiae obsequi et fidelitatis obtulit et petit, ut assignaretur illi locus conveniens etc.Daraufhin wird ihm die Session nach Hagenau und Colmarjzugewiesenk.

/25/ (Nachmittag, 14 Uhr) städterat (Besetzung wie am Vormittag; zusätzlich nehmen Besançon und Aalen teil). Der Mainzer Sekretär bittet [außerhalb des Sitzungszimmers] die Vertreter Regensburgs, SR möge Gesandte in den RR abordnenl. Da es aber dem Herkommen nach so gehalten wird, dass bei Bekanntmachungen an SR der Mainzer Kanzler und ein Kurpfälzer Rat dorthin kommen, werden die Regensburger Verordneten beauftragt, Kurmainz darauf hinzuweisen. Der Mainzer Sekretär erklärt daraufhin gegenüber Regensburg, auch FR würde in diesem Fall einen Ausschuss zum KR abordnen, da es lediglich um Präparatoria zu tun sei. Sonsten wüßte man sich in andern fällen und relationibus deß herkomens wol zu berichten.

Regensburg bringt dies im SR vor. Umfrage. Einige votierenm, es könnte SR zur incivilitet zugemessen werden, falls man keine Verordnung zum KR schickte.Deshalb sollen vier Städte abgeordnet werden, um den Beschluss des KR unter Protest anzuhören. Dagegen beschließt die Mehrheit, auf dem alten Verfahren zu beharren und dies dem Mainzer Kanzler durch Regensburg zu verdeutlichen.

/25 f./ Regensburg berichtet anschließend im SR, der Mainzer Kanzler habe erklärt, er kenne das alte Herkommen. Da die Angelegenheit aber /25’/ keinen verzug erleiden wolt, hetten sich die churfursten und dann die im fürsten rath durch ein usschuß vernemmen lassen, das sie den ersten puncten contributionis zu tractiern vorhabens. Welches er, cantzler, darumb angezaigt haben wolt, damit sich die stött darnach hetten zurichten. Und hat also der cantzler für dißmahl seinen willen in dem sovil mehr erhalten, das er allain Regenspurg angemeldt und sie von im uffgenommen, was dem usschuß7 von chur- und fürsten wegen angezaigt werden sollen8.

Beschluss im SRn: Man lässt das Verfahren für diesmal auf sich beruhen; und überkommen, sich nach der chur- und fürsten beschluß zu reguliern und eo ordine wie sie zu procediern. Doch darbey in allweg in acht zunemmen, das die stött zuvorderst der obern stendt mainung hören und sich nit überreden lassen; darbei auch irer gravaminum nit vergessen sollen.

Zur Vorbereitung der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) osollen die Gesandten ältere Akten und Protokolle einsehen–osowie bei kfl. und f. Räten vertraulich in Erfahrung bringen, was KR und FR beschließen wollen, und dies dem Direktorium des SR mitteilen. /25’ f./ Für die Beratung des 1. HA wird ein Ausschuss gebildet, in den Köln, Straßburg, Lübeck und Speyer von der rheinischen Bank sowie Augsburg, Nürnberg9, Ulm und Regensburg von der schwäbischen Bank berufen werden.

Anmerkungen

a
–a Die … sie] Köln (fol. 31’) differenzierter: Regensburg stellt zur Debatte, ob man die publica gravamina oder die privata erstlich furnhemen solte; mitt dem anhangk, daß undter den publicis gravaminibus ettliche, die religion betreffendt, erfindtlich unnd derowegen denen, so dabei nicht zu sein begerten, ires gefallens abzutretten frei gesteltt wurde.Daraufhin bringen die Kölner Gesandten vor, dass sie an der Beratung von Religionsbeschwerden nicht teilnehmen wollen. Weil sie aber vernommen haben, dass von den colnischen burgern oder sunst/31’ f./ Klagen an die Stände gerichtet worden sind, bitten sie um deren Übergabe an sie.
b
 Kölner Gesandten] Korr. nach Speyer (fol. 27). In der Textvorlage verschrieben: Ulmer Gesandten.
c
 sie] Nürnberg (fol. 38’) zusätzlich: Die Kölner Gesandten verlassen vor der Beratung das Sitzungszimmer.
1
 Vgl. Nr. 414.
d
–d so … vorkommen] Nürnberg (fol. 39) abweichend und zusätzlich: Im Anschluss an die Anfrage der Kölner Gesandten werden die von den dortigen evangelischen Bürgern gegen den Magistrat gerichteten Beschwerden im Ausschuss mehr alß zum halben thail abgehört.Sodann Umfrage, ob man den Kölner Gesandten eine Abschrift übergeben soll. Beschluss: Nachdem man befunden, das solche schrifft den erbarn stetten neben den gemainen gravaminibus alß ein beylag auß dem religionsrath communicirt worden, alß hat man die cölnische dahin verabschiedt, die stett köndten sich nicht erinnern, dz wider den rath zu Colln diß orts bey den erbarn stetten ohne mittel etwas einkommen; derowegen ihnen auch nichts zu communiciren etc.Die Kölner Gesandten wenden ein, sie hätten vom Regensburger Advokaten Dr. Stemper vernommen, das ein supplication vor der handt. Dieselb sey nun gleich mit oder ohne mittel an die erbarn stett gelangt, und ob auch schon etwas bei den höhern stenden einkommen, wer es dannocht gebürlich, das ihnen solches offenbart wurde. Aber uff weiter zusprechen und erinnern haben sies letzlich geschehen lassen.
2
 Die Beschwerden waren zuvor am 23. 5. in der Versammlung nur der protestantischen Städte vorgelegt und dort als politische Belange an das Plenum des SR verwiesen worden [Nr. 175, Abschnitt A]. Nachweis der Beschwerden, gerichtet an die Reichsstädte insgesamt (o. O., 12. 5. {2. 5.} 1594), mit 2 Beilagen: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 581–587. StadtA Ulm, A 647, fol. 912–917. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 119–123’, 132–133’. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 564–572’. HASt Köln, K+R A 197, fol. 146–153. Kopp.
e
 Wilhelm von Oettingen] Nürnberg (fol. 38) zusätzlich: sowie bei den Gesandten des nicht anwesenden Gf. Gottfried von Oettingen.
f
 Nürnbergs] Köln (fol. 31’) abweichend: Ulms. Nürnberg (fol. 38) wie Textvorlage.
g
gedulden] Nürnberg (fol. 39’) zusätzlich zur Begründung: Da man zuletzt beschlossen hat, von den Augsburger Gesandten die Gründe für ihre Absonderung zu erfragen [Nr. 101], wird jetzt befürwortet, sie in stett rath zulassen und nichts desto weniger mit tractation der stett hendel vortzufahren. Wurden sie nun aufstehen und sich davon absöndern, so hett man ursach und gelegenhait, sie deßhalben anzusprechen.Die Augsburger Gesandten sind anschließend im SR aber nicht außgedretten,sondern haben an der Beratung zu den Beschwerden Aalens und zum Sessionsantrag Besançons mitgewirkt.
3
 Vgl. dazu Anm. g.
4
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 314–315.
5
 Gesuch in schriftlicher Form, gerichtet an die Reichsstädte beim RT, verbunden mit dem Protest, dass der überlassene Sessionsrang die Rechte und Ansprüche der Stadt nicht präjudiziert, unterzeichnet vom Gesandten Nardinus: StadtA Ulm, A 647, fol. 971 f. Kop. (lat.). Überschr.: Bisuntinum scriptum de sessione.Von anderer Hd.: Praesentatum im ersten Reichs rath 27. Maii[6. 6.] anno 94. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 1021 f. Kop.
h
 Beschluss] Speyer A (fol. 314–315) mit den Voten der Umfrage: Einhelliger Beschluss [auch zur Session Besançons].
6
 Beschluss des Städtetags Esslingen 1571: Zulassung Besançons mit obigen Argumenten, Session nach Hagenau (Fels, Zweyter Beytrag, 239). Vgl. auch die Debatte im SR beim RT 1570: Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 222 S. 581, Nr. 246 S. 595 f., Nr. 261 S. 604, Nr. 274 S. 611 f., Nr. 280 S. 615 f. Nr. 384 S. 953 f.
i
 Gesandten] Speyer A (fol. 315) mit Randvermerk: Dr. Thomas Nardinus, ad comitia legatus.
j
 nach Hagenau und Colmar] Augsburg B (fol. 36’) differenzierter: Der Gesandte Besançons bittet um die Session nach Hagenau. Da Colmar dagegen Widerspruch einlegt, erhält er jene nach Colmar.
k
 zugewiesen] Augsburg B (fol. 37) zusätzlich: Bekanntgabe des vorherigen Beschlusses an die Gesandten Aalens, die dafür in SR gebeten werden.
l
 in den RR abordnen] Speyer (fol. 28’) differenzierter: in KR abordnen, um dessen Beschluss zum Verhandlungsmodus beim RT anzuhören.
m
 Einige votieren] Speyer A (fol. 315’) mit den Voten: Frankfurt, Nördlingen, Memmingen, Schwäbisch Gmünd, Donauwörth, Pfullendorf und Aalen geben oben folgendes Minderheitsvotum ab. Alle anderen sprechen sich direkt oder im Anschluss an die Mehrheit für das Beharren auf dem alten Herkommen aus.
7
 = einem Ausschuss des SR.
8
 Vgl. dazu den Randvermerk in der Textvorlage: Der meintzisch cantzler kombt per indirectum zue seinen willen, darzu er directe nit kommen könden.
n
 Beschluss im SR] Speyer A (fol. 316) mit den Voten der Umfrage: Einhelliger Beschluss. Lübeck ergänzt, dass bei der Beratung des 1. HA der gravamina nit vergessen, sondern darbey ubergeben werden.
o
–o sollen … einsehen] Nürnberg (fol. 41) differenzierter: die Mitglieder des SR-Ausschusses sollen die Protokolle der RTT 1542, 1544 und 1559 einsehen und beraten, weß es für ein gelegenheit und underschid hett zwischen der hilff uff den ainfachen römerzug und dem gemainen pfenning und wie es in contribuendo mit abrechnung und erledigung der schulden zuhalten.
9
 Die ksl. Geheimen Räte beriefen vor und nach dieser Sitzung Gesandte mehrerer Städte, nachweislich jene Augsburgs und Nürnbergs (am 5. 6.) sowie Kölns (am 7. 6.), zu sich und baten sie (ebenso wie anderer Reichsstände: vgl. Anm. 6 bei Nr. 15; Anm. 17 bei Nr. 57) namens des Ks., bei den Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) die Belange des Ks. und der gesamten Christenheit zu unterstützen. Die Augsburger Gesandten beriefen sich auf ihre Instruktion und wollten befördern, was /35’/ der gantzen christenheit zu trost und hochstgedachter ksl. Mt. zu allergnedigstem gefallen reichen mag(Augsburg B, fol. 34’–35’). Ebenso sagten die Nürnberger Verordneten zu, an der begerten befürderung keinen mangel erscheinen zulassen(Bericht an Bürgermeister und Rat vom 6. 6. {27. 5.} 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 11. Or.). Die entsprechende Bitte an Köln wiesen die Gesandten unter Verweis auf die Schädigung der Stadt durch den Kölner und den niederländischen Krieg zurück, vielmehr seien sie instruiert, den Ks. um den Erlass der Steuer zu bitten. W. Rumpf dagegen bestritt die Notlage und beharrte darauf, benachbarte Stände /35/ beneideten den wollstandt viel mehr alß daß sie mittleiden hetten(Köln, fol. 33–35).