Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Keine Übergabe der Gravamina der protestantischen Kölner Bürger an die Gesandten der Stadt. Unterstützung der Gravamina Aalens. Teilnahme Augsburgs am SR. Zulassung der Stadt Besançon zur Session im SR. Strittiges Verfahren bei der Bekanntgabe von Beschlüssen der höheren Stände an SR. Vorrangige Vorlage des 1. HA (Türkenhilfe) und Konstituierung eines Beratungsausschusses.
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a–Die Kölner Gesandtenbbringen vor: Haben vernommen, dass einige Kölner Bürger eine Supplikation an SR gereicht haben. Bitten um deren Verlesung und die Übergabe von Abschriften an sie–a,c.
Feststellung: Zwar hat Kurpfalz dem Direktorium des SR als Beilage zu den Gravamina der CA-Stände schriftliche Beschwerden einiger evangelischer Kölner Bürger1übergeben, d–so gleichwol den stetten noch nit vorkommen–d.
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Während der Ausschusssitzung lassen sich die Gesandten Augsburgs anmelden, da sie für 7 Uhr ins Rathaus bestellt worden seien, bereits einige Zeit vor der Ratsstube warten und die Ursache ihrer usschließungerfahren möchten. Daraufhin wird ihnen mitgeteilt, derzeit tage lediglich der Ausschuss des SR, das Plenum trete aber bald zusammen. Bis dahin mögen sie sich geduldeng.
städterat[Regensburg, Köln, Augsburg3, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Speyer, Esslingen, Frankfurt, Reutlingen, Hagenau, Nördlingen, Colmar, Rottweil, Überlingen, Heilbronn, Memmingen, Schwäbisch Gmünd, Donauwörth, Pfullendorf; nach der Umfrage auch Aalen4].
/24 f./ Regensburg als Direktorium teilt mit: Der Reichserbmarschall hat den Städten für heute, 7 Uhr, zur Beratung ansagen lassen. Aufgrund einer Verzögerung hat zunächst der Ausschuss des SR getagt und die Beschwerden Aalens beraten. Referat des dort gefassten Beschlusses. Daneben hat der Gesandte der Stadt Besançon um Sitz und Stimme im SR angesucht5.
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Beschluss zur Session Besançons: 1571 wurde in Esslingen verabschiedet6, die Stadt zur Session zuzulassen, da sie allein Ks. und Reich als Obrigkeit anerkenne, der Rat von und aus der Gemeinde gewählt und sie dem Kg. von Spanien nur mit Schutz und Schirm zugetan sei. Falls zwischenzeitlich keine anderweitigen Hindernisse eingetreten sind und die Stadt ihre Rückstände an der Städtekontribution erlegt, wird ihr jetzt die Session im SR mit der Bedingung zuerkannt, dass sie die künftigen Städtetage mit Gesandten beschickt, die der deutschen Sprache mächtig sind.
Bekanntgabe des Beschlusses an den Gesandtenider Stadt, der gleichwol nit so gar guett teutsch, doch die notturfft verstehn und reden könden.[Der Gesandte antwortet in lat. Sprache:] Qui nomine senatus bisuntini se ad praestationem quicquid esse observantiae obsequi et fidelitatis obtulit et petit, ut assignaretur illi locus conveniens etc.Daraufhin wird ihm die Session nach Hagenau und Colmarjzugewiesenk.
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Regensburg bringt dies im SR vor. Umfrage. Einige votierenm, es könnte SR zur incivilitet zugemessen werden, falls man keine Verordnung zum KR schickte.Deshalb sollen vier Städte abgeordnet werden, um den Beschluss des KR unter Protest anzuhören. Dagegen beschließt die Mehrheit, auf dem alten Verfahren zu beharren und dies dem Mainzer Kanzler durch Regensburg zu verdeutlichen.
/25 f./ Regensburg berichtet anschließend im SR, der Mainzer Kanzler habe erklärt, er kenne das alte Herkommen. Da die Angelegenheit aber /
Beschluss im SRn: Man lässt das Verfahren für diesmal auf sich beruhen; und überkommen, sich nach der chur- und fürsten beschluß zu reguliern und eo ordine wie sie zu procediern. Doch darbey in allweg in acht zunemmen, das die stött zuvorderst der obern stendt mainung hören und sich nit überreden lassen; darbei auch irer gravaminum nit vergessen sollen.
Zur Vorbereitung der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) o–sollen die Gesandten ältere Akten und Protokolle einsehen–osowie bei kfl. und f. Räten vertraulich in Erfahrung bringen, was KR und FR beschließen wollen, und dies dem Direktorium des SR mitteilen. /25’ f./ Für die Beratung des 1. HA wird ein Ausschuss gebildet, in den Köln, Straßburg, Lübeck und Speyer von der rheinischen Bank sowie Augsburg, Nürnberg9, Ulm und Regensburg von der schwäbischen Bank berufen werden.