Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bereitschaft zur Bewilligung einer Geldhilfe nach der Reichsmatrikel. Beschlussfassung zu deren Höhe nach Vorlage der Steuerrestanten. Klärung der reichsstädtischen Gravamina.

Im SR anstelle einer ausführlicheren Resolution beschlossen am 16. 6. 15941. Übergeben und im KR verlesen am 17. 6.2 Die Resolution entspricht dem mündlichen Vortrag des SR im RR am 16. 6.3

HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 180–181’ (Kop. Dorsv.:Der stett erclerung uff der ksl. Mt. neben proposition [!]. Praesentatum Regenspurg, 17. Junii anno 1594.) = Textvorlage. StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 80, Prod. 59 (Kop. Dorsv.: Nr. 3.) = B. StadtA Ulm, A 646, fol. 136 (Kop.) = C. ISG Frankfurt, RTA 86, fol. 111 (Kop.). StadtA Speyer, 1 B Nr. 348, fol. 190 f. (Kop.). HASt Köln, K+R A 197, fol. 163 f. (Kop.).

/180/ Die Gesandten der Reichsstädte haben die Proposition des Ks. beraten und erklären zum 1. HA (Türkenhilfe), dass der Ks. in itz fürfallender noth nicht zuverlassen. Inmassen sie sich dann verglichen, dz die begerte hülff auß vil hochwichtigen ursachen an gelt, doch nicht uff den gemeinen pfening, sondern auf den römerzug gerichtet werde. Wie hoch aber die hülff zubewilligen, wollen sie sich mit den hohern stänndten auf zuvor erlangtea designation, was an den alten contributionen noch allenthalben ausstendig4, nach gelegenheit vergleichen; doch alles der /180’/ mainung, das aller höchstermelte ihre ksl. Mt. der stättb hiebevor anno 82 übergebenen5 und seither noch ferner angewachsenen gravaminibus (wie dieselbe noch fürzubringen6) bey diser reichsversamblung abzuhelffen allergenedigst geruhen wolle.

Und khönnen dits[!] orts das memorial7 von gemeltem ersten haubtpuncten der proposition nicht absöndern.

Unterzeichnet von den Gesandten der Frei- und Reichsstädte8.

Anmerkungen

1
 Ulm, fol. 38’ [Nr. 108].
2
 Kursachsen, fol. 92 [Nr. 11].
3
 Kursachsen, fol. 89 [Nr. 10].
a
 erlangte] In B: fürgelegte. C wie Textvorlage.
4
 In B am Rand mit N.B.und auf dem Aktenstück mit dem Kommentar versehen: Ich hab von vilen stattlichen leutten[vernommen], dz zum theil chur- und fursten an alten, noch ausstendigen Reichs anlagen vil donnen golds schuldig.
b
 stätt] Korr. nach B und C. In der Textvorlage verschrieben: ständ.
5
 Gravamina beim RT 1582: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 247 S. 939–943 (sowie die Folgeakten bis Nr. 270).
6
 Gravamina speziell der Reichsstädte liegen für 1594 nicht vor, sondern sie wurden in die allgemeinen protestantischen Beschwerden aufgenommen [Nr. 390, Punkte 3, 4, 11, 15–25].
7
 = die Nebenproposition des Ks. und deren Beantwortung durch die Reichsstände [Nr. 263, 264].
8
 Bei der Kop. der Stadt Köln (vgl. oben) folgt als Zusatz: /163’/ Additio wegen der stadt Coln und Dorttmundt, so doch von den stetten in relatione außgelaßen worden: Unnd dieweill ettliche des niderlendischenn-westphelischen craiß stett ihr unvermogen dermaßen beschaffen angetzeigtt, daß inen dise contribution zuerzwingen unmoglich, alß pitten die stett aller underthenigst, dieselbe nicht zuverdencken, daß sie noch zur zeitt gleiche hilfe[? im Falz verdeckt] nicht leisten konnen.